Wie wähle ich?

Wahltag

  • Ich erhalte mindestens 5 Tage vor den Wahlen eine Wahlaufforderung von meiner Gemeindeverwaltung, in der der Wahltag und die Öffnungszeiten des Wahllokals, das ich aufsuchen muss, angegeben werden.
  • Die Einladung enthält auch Anweisungen (Erläuterungen zum Wahlzettel) und eine Liste der Kandidaten.

 

      Am Wahltag muss ich:

  • zwischen 8.00 und 14.00 Uhr im Wahllokal der Gemeinde, in der ich wohne, erscheinen;
  • einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitbringen.
  • Danach muss ich nur noch in die Wahlkabine gehen und meine Wahl treffen.
  • Die Anzahl der Gemeinderäte hängt von der Einwohnerzahl einer Gemeinde ab. Je nach Einwohnerzahl kann die Gemeinde 7, 9, 11, 13, 15, 17 oder 19 Gemeinderäte haben. In der Stadt Luxemburg gibt es 27 Ratsmitglieder.

 

Briefwahl

Ich kann einen Antrag auf Briefwahl stellen.

Der Antrag auf Briefwahl muss bei der Gemeinde eingehen, in der ich angemeldet bin:

  • Frühestens 12 Wochen und spätestens 25 Tage vor dem Datum der Kommunalwahlen, wenn meine Wahlaufforderung an eine Adresse in Luxemburg geschickt werden soll.
  • Frühestens 12 Wochen und spätestens 40 Tage vor dem Datum der Kommunalwahlen, wenn meine Wahlaufforderung an eine Adresse im Ausland gesendet werden muss.
  • Ich kann meinen Antrag auf Briefwahl online über MyGuichet.lu oder per Post stellen (auf freiem Papier oder auf einem vorgedruckten Formular, das ich bei meiner Wohnsitzgemeinde erhalten kann).

Wahlsystem

Es gibt 2 unterschiedliche Wahlverfahren für die Kommunalwahlen:

  • In Gemeinden mit einer Bevölkerung von weniger als 3.000 Einwohnern werden die Wahlen nach dem System der relativen Mehrheit (“Majorzgemeng”) durchgeführt.
  • Ich habe so viele Stimmen, wie es Ratsmitglieder gibt, die in den Gemeinderat zu wählen sind.
  • Ich gebe meine Stimme ab, indem ich ein Kreuz (+ oder x) in das Kästchen nach dem Namen eines oder mehrerer Kandidaten mache, bis die Gesamtzahl der mir zur Verfügung stehenden Stimmen erreicht ist.
  • In Gemeinden mit einer Bevölkerung von mindestens 3.000 Einwohnern werden die Wahlen als Listenwahlen mit proportionaler Vertretung (“Proporzgemeng”) durchgeführt.
  • Ich habe so viele Stimmen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind.
  • Ich kann jedem Kandidaten eine oder zwei Stimmen geben, bis die Gesamtzahl der mir zur Verfügung stehenden Stimmen erreicht ist. 
  • Jedes Kreuz (+ oder x) in einem der beiden Kästchen hinter den Namen der Kandidaten entspricht einer Stimme für diesen Kandidaten.
  • Nach dem „Panaschier“- oder Mischsystem* verteile ich meine Stimmen auf die verschiedenen Kandidaten der verschiedenen Parteien. Ich kann jedem Kandidaten 1 oder 2 Stimmen geben.
  • Ich kann auch die gesamte Liste einer politischen Partei wählen, indem ich mein Kreuz (+ oder x) in das Feld direkt unter dem Namen der politischen Partei setze. Die Gesamtzahl meiner Stimmen ist dann für diese Partei.

Proporzgemeng: Bevölkerung von mehr als 3.000 Einwohnern

Majorzgemeng: Bevölkerung von weniger als 3.000 Einwohnern

Das Wahlsystem in meiner Gemeinde

Commune Habitants
Bad Mondorf + 3000
Bartringen + 3000
Bech - 3000
Beckerich - 3000
Befort + 3000
Berdorf - 3000
Bettemburg + 3000
Bettendorf + 3000
Betzdorf + 3000
Bissen + 3000
Biwer - 3000
Bauschleiden - 3000
Burscheid - 3000
Bous-Waldbredimus + 3000
Clerf + 3000
Colmar-Berg - 3000
Consdorf - 3000
Contern + 3000
Dalheim - 3000
Diekirch + 3000
Differdingen + 3000
Dippach + 3000
Düdelingen + 3000
Echternach + 3000
Ell - 3000
Ernztalgemeinde - 3000
Erpeldingen an der Sauer - 3000
Esch an der Alzette + 3000
Esch an der Sauer + 3000
Ettelbrück + 3000
Fels - 3000
Feulen - 3000
Fischbach - 3000
Flaxweiler - 3000
Frisingen + 3000
Garnich - 3000
Goesdorf - 3000
Grevenmacher + 3000
Groussbus-Wal - 3000
Habscht + 3000
Heffingen - 3000
Helperknapp + 3000
Hesperingen + 3000
Junglinster + 3000
Käerjeng + 3000
Kayl + 3000
Kehlen + 3000
Kiischpelt - 3000
Koerich - 3000
Kopstal + 3000
Lenningen - 3000
Leudelingen - 3000
Lintgen + 3000
Lorentzweiler + 3000
Luxemburg + 3000
Mamer + 3000
Manternach - 3000
Mersch + 3000
Mertert + 3000
Mertzig - 3000
Monnerich + 3000
Niederanven + 3000
Nommern - 3000
Parc Hosingen + 3000
Petingen + 3000
Préizerdaul - 3000
Putscheid - 3000
Rambruch + 3000
Reckingen - 3000
Redingen + 3000
Reisdorf - 3000
Remich + 3000
Roeser + 3000
Rosport-Mompach + 3000
Rümelingen + 3000
Saeul - 3000
Sandweiler + 3000
Sanem + 3000
Schengen + 3000
Schieren - 3000
Schifflingen + 3000
Schüttringen + 3000
Stadtbredimus - 3000
Stauseegemeinde - 3000
Steinfort + 3000
Steinsel + 3000
Strassen + 3000
Tandel - 3000
Ulflingen + 3000
Useldingen - 3000
Vianden - 3000
Vichten - 3000
Waldbillig - 3000
Walferdingen + 3000
Weiler zum Turm - 3000
Weiswampach - 3000
Wiltz + 3000
Winseler - 3000
Wintger + 3000
Wormeldingen + 3000

Mein Wahlzettel ist ungültig:

wenn ich mehr Kreuze mache als ich Stimmen habe

wenn ich auf meinem Stimmzettel keine Kreuze mache (weißer Stimmzettel)

wenn ich auf dem Stimmzettel etwas durchstreiche, schreibe oder zeichne

wenn ich ein anderes Papier oder einen anderen Gegenstand in den Stimmzettel lege.

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